Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 80/2005

kundgemacht 09.08.2005 RIS↗Parlament↗
Dienstrechts-Novelle 2005
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2005)
Kundmachung BGBl. I Nr. 80/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) 1331 § 0↗RIS↗
Anl. 1/01geändertSchlussteil (entfallen), lit g (entfallen), lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), lit k (entfallen), lit a (entfallen), lit b (entfallen), lit c (entfallen), lit d (entfallen), lit e (entfallen), lit f (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), lit n (entfallen)
in Kraft 01.01.2005 – 30.06.2005 · idF BGBl. I Nr. 176/2004 · danach: BGBl. I Nr. 80/2005 Anl. 1/01↗RIS↗
in Kraft 01.07.2005 – 31.08.2005 · idF BGBl. I Nr. 80/2005 · danach: BGBl. I Nr. 165/2005 Anl. 1/01↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1
(Höherer Dienst)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
1.1. Eine in den Z 1.2 bis 1.11 1.11.3 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 1.12 bis 1.19 1.18 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
… 92 unveränderte Absätze
1.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 9 sind:
1.2.1. der Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei,
1.2.2. der Parlamentsdirektor,
1.2.3. der Leiter einer Sektion im Rechnungshof,
1.2.4. der Leiter einer besonders bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle
a) im Bundeskanzleramt
der Sektion I (Präsidium),
der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),
der Sektion IV (Koordination),
der Sektion V (Verfassungsdienst),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion I (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion II (Politische Sektion),
der Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion),
der Sektion VI (Administrative Sektion),
c) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Zentralsektion (Personal- und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle, Legistik, Budgetkoordination, Schulerhaltung, Zentrale Förderungskoordination),
der Sektion III (Personal- und Schulmanagement, Dienstrechtsentwicklung, IT-Angelegenheiten), der Sektion VII (Universitäten, Fachhochschulen),
d) im Bundesministerium für Finanzen
der Sektion I (Präsidialsektion),
der Sektion II (Budgetsektion),
der Sektion III (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),
der Sektion IV (Steuern und Zölle),
der Sektion VI (IT-Sektion),
e) im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion I (Zentrale Organisation, gesundheitspolitische Koordination, Gesundheits-, KV- und UV-rechtliche Angelegenheiten),
der Sektion III (Gesundheitswesen),
f) im Bundesministerium für Inneres
der Sektion I (Ressourcen),
der Sektion II (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),
der Sektion III (Recht),
der Sektion IV (Service und Kontrolle),
g) im Bundesministerium für Justiz
der Präsidialsektion,
h) im Bundesministerium für Landesverteidigung der Sektion I (Zentralsektion),
i) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
der Präsidialsektion
der Sektion I (Recht)
der Sektion II (Nachhaltigkeit und ländlicher Raum) der Sektion III (Landwirtschaft und Ernährung) der Sektion IV (Forstwesen)
der Sektion V (Allgemeine Umweltpolitik) der Sektion VI (Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement)
der Sektion VII (Wasser)
j) im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion I (Supportfunktionen, IT, Europäische und internationale Angelegenheiten),
der Sektion II (Sozialversicherung),
der Sektion V (Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische Angelegenheiten - Generationen),
k) im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
der Sektion I (Koordination),
der Sektion II (Infrastruktur),
der Sektion III (Innovation und Telekommunikation),
l) im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter des Centers 1 (Wirtschaftspolitik), der Leiter des Centers 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration),
der Sektion I (Unternehmen und Technologie), der Sektion II (Arbeitsmarkt),
der Sektion III (Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion), der Sektion IV (Energie und Bergbau),
der Sektion V (Tourismus und historische Objekte),
1.2.5. der Leiter einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde, eines Amtes oder einer Einrichtung des Bundes, in der Folge "nachgeordnete Dienststelle" genannt,
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel.
1.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:
1.3.1. der Sonderberater des Bundespräsidenten in internationalen Angelegenheiten (Stabschef),
1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Art. 30 Abs. 5
B-VG den parlamentarischen Klubs zugewiesen sind,
1.3.3. die Bereichsleiter der Volksanwaltschaft,
1.3.4. der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers,
1.3.5. der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers,
1.3.6. der Leiter einer bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle (Richtfunktion Sektionsleiter)
a) im Bundeskanzleramt
der Sektion II (Kunstangelegenheiten),
der Sektion VI (Sport),
der ständige Vertreter der OECD in Paris,
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sektion IV (Rechts- und Konsularsektion), der Sektion V (Kulturpolitische Sektion), der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),
c) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Sektion I (Allgemeinbildendes Schulwesen, Bildungsplanung, internationale Angelegenheiten), der Sektion II (Berufsbildendes Schulwesen), der Sektion IV (Kultur- und Medienangelegenheiten), der Sektion V (Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung, allgemeine pädagogische Angelegenheiten, Erwachsenenbildung, Bildungsberatung),
der Sektion VI (Wissenschaftliche Forschung und internationale Angelegenheiten - Bereich Wissenschaft),
d) im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion II (Frauenangelegenheiten),
der Sektion IV (Strukturpolitik und Verbraucher - Gesundheit),
e) im Bundesministerium für Justiz
der Sektion I (Zivilrechtssektion),
der Sektion II (Straflegislativsektion), der Sektion III (Verwaltungs- und Personalsektion), der Sektion IV (Straf- und Gnadensachen), der Sektion V (Strafvollzug),
f) im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik,
g) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2002)
h) im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),
i) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
j) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
1.3.7. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf,
der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York,
der Österreichischen Botschaft in Berlin, der Österreichischen Botschaft in Brüssel, der Österreichischen Botschaft in London, der Österreichischen Botschaft in Moskau, der Österreichischen Botschaft in Paris, der Österreichischen Botschaft in Peking, der Österreichischen Botschaft in Rom,
der Österreichischen Botschaft in Tokio, der Österreichischen Botschaft in Washington,
b) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
der Österreichischen Nationalbibliothek,
c) des Bundesministeriums für Finanzen
der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzprokuratur,
d) des Bundesministeriums für Inneres
der Bundespolizeidirektion Wien,
e) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
des Standortes Landwirtschaftliche Untersuchungen und Forschung Wien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
f) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
des Patentamtes,
g) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
1.3.8. der Generalsekretär im Verfassungsgerichtshof.,
1.3.9. der Leiter des Büros des Bundespräsidenten.
1.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
1.4.1. der Kabinettsvizedirektor Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Präsidentschaftskanzlei Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann,
1.4.2. der stellvertretende Leiter eines Dienstes in einer Sektion, deren Leitung der Parlamentsdirektion Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn
1.4.3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 176/2004)
1.4.4. der stellvertretende Leiter einer Sektion, deren Leitung der Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn
a) mit der Stellvertretung für zumindest einen bedeutenden Bereich einer Sektion die dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen verbunden ist und nicht mehr als zwei Stellvertretungen im Sinne dieser Bestimmung eingerichtet sind, oder
b) mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach lit. a eingerichtet ist,
1.4.5. der Leiter einer besonders bedeutenden Gruppe in einer Zentralstelle 1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe I.A (Völkerrechtsbüro),
a) 1.4.4. im Bundeskanzleramt wie Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Bern,
der Gruppe II/A (Besoldungs-, Dienst- und Pensionsrecht), der Gruppe IV/A (Wirtschaftliche Koordination, Angelegenheiten der OECD), 1.4.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Niederösterreich,
b) 1.4.6. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie Finanzen der Leiter der Gruppe I/A (Völkerrechtsbüro) „Materielles Steuerrecht“ in der Zentralstelle,
der Gruppe III/B (Internationale Umwelt-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik), 1.4.7. im Bundesministerium für Finanzen der Präsident des Unabhängigen Finanzsenates,
c) im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter des Bereiches BA (Budget und Administration), der Leiter des Bereiches Pers (Personal und Recht), der Leiter des Bereiches IK (IT und Kommunikation), 1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion I und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle,
d) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie der Gruppe I/B (Haushaltsangelegenheiten, Wirtschaftsangelegenheiten, ADV, usw.), 1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion IV und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,
e) 1.4.10. im Bundesministerium für Finanzen Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,
der Gruppe III/A (Internationale Angelegenheiten, Europäische Integration und Allgemeine Wirtschaftspolitik), der Gruppe III/B (Finanzmärkte), 1.4.11. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Gruppe I/B (Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit, Haushaltsangelegenheiten, Informationstechnologie und -management, Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen, Organisation, Ministerialkanzleidirektion, Ministerialbibliothek),
f) 1.4.12. im Bundesministerium für Gesundheit soziale Sicherheit, Sport Generationen und Konsumentenschutz wie der Leiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
der Gruppe I/D (Präsidialangelegenheiten),
der Gruppe I/E (Geschäftsstelle des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds),
g) im Bundesministerium für Inneres wie
der Gruppe II/A (Bundespolizei),
der Gruppe II/B (Gendarmeriezentralkommando),
der Gruppe II/C (Staatspolizei),
der Gruppe II/D (Kriminalpolizei - INTERPOL),
h) im Bundesministerium für Landesverteidigung wie der Gruppe II/A (Personalwesen),
i) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
j) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
k) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie der Gruppe „Personal-, Organisations- und EDV-Angelegenheiten” der Sektion Präsidium und Luftfahrt,
1.4.6. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
des Österreichischen Staatsarchivs,
b) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Österreichischen Botschaft in Ottawa,
des Österreichischen Generalkonsulates in New York,
c) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)
d) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Landesarbeitsamtes Oberösterreich,
e) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Finanzlandesdirektion für Steiermark,
f) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Graz,
g) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wie
des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald, des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,
h) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie des Bundesdenkmalamtes
des Kunsthistorischen Museums,
des Bundesforschungs- und Prüfzentrums Arsenal,
i) diesen Richtverwendungen sind die Amtsdirektoren des Stadtschulrates für Wien und des Landesschulrates für Niederösterreich gleichzuhalten,
1.4.7. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, sofern damit die Leitung einer Gruppe verbunden ist,
des Österreichischen Patentamtes (die Vizepräsidenten),
1.4.8.
a) der Vorsitzende des unabhängigen Bundesasylsenates,
b) der Präsident des unabhängigen Finanzsenates;
1.4.9. der Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann.
1.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
1.5.1. Abteilungsleiter im Rechnungshof Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung II.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen),
1.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter einer bedeutenden Gruppe der Botschaft in einer Zentralstelle (Richtfunktion Gruppenleiter) wie Buenos Aires,
a) 1.5.3. im Bundeskanzleramt wie Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Los Angeles,
der Gruppe VI/A (Länder-, Regional- und Sektorprogramme), 1.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/2 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten) in der Zentralstelle,
b) 1.5.5. im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie Bildung, Wissenschaft und Kultur der Gruppe Präs./B Leiter der Abteilung III/5 (RevisionPersonalangelegenheiten, BMHS, der Schulaufsicht, der Zentrallehranstalten und Akademien) in der Zentralstelle,
der Gruppe II/A (Außenwirtschaftsadministration 1.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Artenschutz) Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Burgenland,
der Gruppe VI/B (Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens), der Gruppe IX/A, 1.5.7. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung II/1 (Budget: Grundsatz, Koordination und Recht) in der Zentralstelle,
c) 1.5.8. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie Finanzen der Gruppe III/A Leiter der Abteilung IV/9 (Umsatzsteuer) in der Zentralstelle,
d) 1.5.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/1 (Personal, Sport Budget und Konsumentenschutz wie Organisation) in der Zentralstelle,
der Gruppe II/B (Rechtliche 1.5.10. im Bundesministerium für Gesundheit und medizinische Angelegenheiten Frauen der Sanitätsberufe Leiter der Abteilung IV/6 (Gesundheitstelematik) in der Zentralstelle,
1.5.11. im Bundesministerium für Inneres der Gruppe III/A Leiter der Abteilung I/1 (VeterinärverwaltungPersonalabteilung) in der Zentralstelle,
e) 1.5.12. im Bundesministerium für Inneres wie der Leiter der Abteilung I/6 (Beschaffung) in der Zentralstelle,
1.5.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Gruppe II/E (Verwaltungspolizei) Leiter der Abteilung „EU-Finanzkontrolle und Interne Revision“ in der Zentralstelle,
f) 1.5.14. im Bundesministerium für Landesverteidigung wie Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Gruppe I/B (Rechtswesen) Leiter der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg,
g) 1.5.15. im Bundesministerium für Land- soziale Sicherheit, Generationen und Forstwirtschaft wie Konsumentenschutz der Gruppe IV/A Leiter der Abteilung II/A/4 (Internationale Angelegenheiten der Sozialversicherung) in der Zentralstelle,
1.5.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Gruppe V/C Leiter der Organisationseinheit „Support“ beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
h) im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie der Gruppe IV/A (Nationale und internationale Jugendpolitik, außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit), 1.5.17. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung L 3 (Flughäfen, Flugbetrieb und Technik) in der Zentralstelle,
i) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Gruppe V/D (Erwachsenenbildung usw.), 1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung V 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle,
j) 1.5.19. im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie Arbeit der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat - VAI”, Leiter der Abteilung 2 im Center 1 (Standortpolitik und Binnenmarkt) in der Zentralstelle.
k) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie der Gruppe 1/C (Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung),
1.5.3.der Leiter einer besonders bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle wie
a) im Bundeskanzleramt wie
der Abteilung I/6 (Ministerratsdienst),
der Abteilung III/1 (Information und Mediendokumentation), der Abteilung IV/10 (ADV-Koordination),
der Abteilung V/7 (Volksgruppenangelegenheiten),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie der Abteilung II/1 (West- und Nordeuropa; Grundsatzfragen), der Abteilung I/1 (Protokoll),
c) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung I/1 (Allgemeine Angelegenheiten der Außenwirtschaftspolitik),
der Abteilung III/6 (Technische Angelegenheiten der Gewerbepolitik),
der Abteilung V/8 (Wirtschaftliche, finanztechnische und Vertragsangelegenheiten von Sonderbauvorhaben), der Abteilung VI/4 (Allgemeine Fragen der Wirtschaftlichkeit der Bundesstraßen),
d) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie der Abteilung IV/5 (Legistische und normative Angelegenheiten der Opferfürsorge),
der Abteilung II/4 (Legistische und normative Angelegenheiten der zwischenstaatlichen Sozialversicherung),
e) im Bundesministerium für Finanzen wie
der Abteilung II/7 (Budgetangelegenheiten betreffend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, die Sozialversicherung usw.),
der Abteilung III/12 (Marktordnungsgesetz usw.), der Abteilung IV/2 (Inspektionsdienst),
f) im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Abteilung III/2 (Angelegenheiten der Toxikologie),
g) im Bundesministerium für Inneres wie
der Abteilung I/1 (Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht sowie Personalangelegenheiten usw.),
der Abteilung III/16 (Fremdenpolizeiangelegenheiten),
h) im Bundesministerium für Justiz wie
der Abteilung Pr. 1 (Koordination),
der Abteilung I/3 (Angelegenheiten des Handelsrechts),
i) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie der Abteilung „Revision”,
j) im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung I/3 (Angelegenheiten der Wissenschafts- und Technologiepolitik im Umweltbereich usw.),
der Abteilung II/3 (Fachliche Angelegenheiten des Chemikaliengesetzes, des Pflanzenschutzes, der Wasch- und Reinigungsmittel usw.),
der Abteilung III/2 (Familienpolitischer Beirat, Familienorganisationen usw.),
k) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Abteilung II/3 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der mittleren und höheren kaufmännischen Schulen),
l) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie der Abteilung Pr. 6 (Internationale Luftfahrtbeziehungen), der Abteilung Pr. 8 (Angelegenheiten der Flughäfen und der sonstigen Flugplätze usw.),
der Abteilung Pr. 9 (Flugbetriebliche Angelegenheiten), der Abteilung 11/6 (Bautechnische Angelegenheiten der Schienenbahnen, O-Buslinien und Rohrleitungen usw.), der Abteilung V/2 (Erarbeitung und Durchführung der industriell-gewerblichen Maßnahmenprogramme usw.),
m) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie der Abteilung I/7 (Legislative, rechtliche und organisatorische Angelegenheiten der Studienförderung),
der Abteilung II/3 (Wissenschaftsbezogene Forschung), der Abteilung III/2 (Sachliche Angelegenheiten der Bundesmuseen),
1.5.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Österreichischen Botschaft in Nairobi,
des Österreichischen Generalkonsulates in Los Angeles,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Bundesgebäudeverwaltung II Linz - Salzburg, der Berghauptmannschaften Innsbruck oder Leoben,
c) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
des Landesarbeitsamtes Salzburg,
d) des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Bundesrechenamtes,
der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg,
e) des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, der Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen,
der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Wien,
f) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Salzburg,
g) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau mit Institut für Bienenkunde,
der Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft, einer Sektion des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung,
h) diesen Richtverwendungen sind die Amtsdirektoren der Landesschulräte für Tirol und Burgenland gleichzuhalten,
1.5.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Finanzprokuratur,
b) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Wien,
c) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Österreichischen Nationalbibliothek,
1.5.6. der Leiter einer besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
der Abteilung 7 (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
der Technisch-Methodischen Abteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Rechtsabteilung B des Österreichischen Patentamtes, der Gruppe K (Kataster, Grundlagenvermessungen, Staatsgrenzen) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, der Gruppe E (Eichwesen) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
der Abteilung K 1 (Planung, Organisation, Verwaltung) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
c) des Bundesministeriums für Finanzen wie der Geschäftsabteilung 3 (Steuerlandesinspektorat) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Geschäftsabteilung 13 (Zoll- und Grenzreferat) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Abteilungen der Finanzprokuratur, der Stabsabteilung „Rechts- und Beteiligungsangelegenheiten” der Österreichischen Postsparkasse,
der Stabsabteilung „Marketing und Kommunikation” der Österreichischen Postsparkasse, des Bereiches „Finanzierung” der Österreichischen Postsparkasse,
d) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Abteilung I (Staats-, Personen- und Objektschutz) der Bundespolizeidirektion Wien,
der Abteilung II (Kriminalpolizeiliche Abteilung) der Bundespolizeidirektion Wien,
e) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Gruppe III (Ökologie) des Umweltbundesamtes,
f) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Universitätsdirektion Graz,
der Bibliotheksdirektion an der Universität Wien,
1.5.7. der Stellvertretende Vorsitzende des unabhängigen Bundesasylsenates.
1.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
1.6.1. der Prüfungsleiter im Rechnungshof Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.6.2. der Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung IV.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten),
1.6.3.der 1.6.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter einer bedeutenden Abteilung der Botschaft in einer Zentralstelle (Richtfunktion Abteilungsleiter) wie Kuala Lumpur,
a) 1.6.4. im Bundeskanzleramt wie Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Paris,
1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/10 Z/8 (GrundsatzabteilungSchulmanagement – Schulerhaltung für Frauenangelegenheiten Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle,
1.6.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/3 I/5 (Konkrete PersonalangelegenheitenPädagogische Angelegenheiten der Bundesbediensteten Hauptschulen) in der Zentralstelle,
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie der Abteilung I/A/8 (Rechtsfragen der europäischen Integration usw.), 1.6.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung für Personalmanagement im Stadtschulrat für Wien,
der Abteilung III/B/5 (Multilaterale Wirtschaftsangelegenheiten) 1.6.8. im Bundesministerium für Finanzen das sonstige hauptberufliche Mitglied im Unabhängigen Finanzsenat,
c) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung I/A/3 (Durchführung des EFTA-Übereinkommens usw.), der Abteilung III/A/2 (Allgemeine und legislative Angelegenheiten der umweltbezogenen Vorschriften des Gewerberechtes), 1.6.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung II/3 (Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst) in der Zentralstelle,
der Abteilung IV/4 (Angelegenheiten der Industriepolitik auf dem Gebiet der technischen Weiterverarbeitungsindustrien), der Abteilung VII/A/5 (Technische Angelegenheiten des Bergbaues und Angelegenheiten der Sicherheit im Bergbau usw.), der Abteilung VIII/1 (Legislative, rechtliche und administrative Angelegenheiten der Sektion), 1.6.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/3 (Innerstaatliche und EU-Koordination, Gesundheitspolitik) in der Zentralstelle,
d) 1.6.11. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie Inneres der Leiter der Abteilung I/C/9 III/6 (Angelegenheiten der dienstlichen Ausbildung im RessortbereichWahlangelegenheiten) in der Zentralstelle,
der Abteilung II/9 (Prüfdienst, Rechnungslegung der Sozialversicherungsträger), 1.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Büros der Bundesheerbeschwerdekommission in der Zentralstelle,
1.6.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Abteilung III/A/2 (Internationale sowie legistische stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, zugleich Leiter des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,
normative 1.6.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und rechtliche Angelegenheiten Konsumentenschutz der Leiter der Landesstelle Wien des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Ausländerbeschäftigung Leiter der Abteilung FC II (Finanzen und Controlling) in der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle,
der Abteilung V/5 (Angelegenheiten der internationalen Sozialpolitik usw.), 1.6.16. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 1 im Center 1 (Wirtschaftspolitik) in der Zentralstelle,
e 1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung) im Bundesministerium für Finanzen wie.
1.7. Verwendungen der Abteilung I/9 (Prüfungs- und Begutachtungsabteilung), Funktionsgruppe 4 sind zB:
f) 1.7.1. im Bundesministerium für Gesundheit auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Bern, Sport und Konsumentenschutz wie
der Abteilung I/D/14 (Allgemeine Präsidialangelegenheiten), der Abteilung II/C/15 (Fachliche Behandlung von allgemeinen grundsätzlichen pharmazeutischen Angelegenheiten), 1.7.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Paris,
g) 1.7.3. im Bundesministerium für Inneres wie Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/3 IV/5 (Haushalts- und BudgetangelegenheitenAngelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation) in der Zentralstelle,
1.7.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Abteilung II/C/6 (Administrative Angelegenheiten Leiter des staatspolizeilichen Dienstes) Landeskonservatorates für Niederösterreich im Bundesdenkmalamt,
der Abteilung III/11 (Grundsätzliche Angelegenheiten des Paß- und Fremdenpolizei-, Flüchtlings- und Staatsbürgerschaftswesens), 1.7.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderen Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Landesschulrat für Niederösterreich,
h) 1.7.6. im Bundesministerium für Justiz wie Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Stabsstelle „Budget Einrichtungsangelegenheiten“ in der Steuerungsgruppe „Schulerhaltung/Facility Management“ in der Zentralstelle,
der Abteilung I/7 (Miet- und Wohnrecht sowie Gebührenrecht), der Abteilung III/6 (Verwaltungs- und Personalangelegenheiten der OLG-Sprengel Linz und Innsbruck und Einzelangelegenheiten des österreichischen Notariats), 1.7.7. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates b der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,
i) 1.7.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung wie Inneres der Abteilung I/5 Leiter des Referates a (Rechtsabteilung AControlling, Kosten- und Leistungsrechnung) der Abteilung I/3 in der Zentralstelle,
j) 1.7.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie Landesverteidigung der Leiter der Abteilung Präs./A/8 (Informations- Technische Querschnittsaufgaben und Kommunikationstechnik) Chefanalytiker beim Kommando Führungsunterstützung,
der Abteilung II/A/1 (Forschungs- und Versuchswesen), der Abteilung V/B/5 (Forstpolitik), 1.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,
k) im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung I/D/9 (Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung, der Emissionsbegrenzung von Luftschadstoffen und des Immissionsschutzes usw.), 1.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit die Funktion eines Gebietsbauleiters verbunden ist,
1.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark, zugleich Leiter der Abteilung V/A/4 (Allgemeine Angelegenheiten St 4 im Bundesamt für Soziales und Koordination der nationalen Jugendpolitik Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.7.13. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Stellvertreter des Vorstandes der Technischen Abteilung V/A/1 2A (Fachliche Belange der internationalen AbfallwirtschaftMaschinenbau), im Österreichischen Patentamt.
l) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Abteilung Präs. 5 (Angelegenheiten der Jugendfilmkommission), 1.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
m) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie der Abteilung Pr. 1 (Dienst-, Besoldungs- und Pensionsangelegenheiten),
der Abteilung I/2 (Internationale Verkehrsangelegenheiten und Koordination der internationalen Verkehrspolitik), der Abteilung I/6 (Koordination der nationalen Verkehrspolitik), der Abteilung II/2 (Rechtliche und administrative Angelegenheiten der Schienenbahnen und O-Buslinien, insbesondere Bewilligung von Vorarbeiten usw.),
der Abteilung II/8 (Finanzielle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Infrastruktur gemäß § 2 des Bundesbahngesetzes usw.),
der Abteilung V/7 (Allgemeine Rechtsangelegenheiten der Binnen- und Seeschiffahrt),
n) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie der Abteilung I/A/11 (Planung, Koordination, Anschaffung von EDV-Systemen),
der Abteilung I/C/10B (Dienstrechtsangelegenheiten der allgemeinen Bediensteten der Universitäten),
der Abteilung IV/3 (Multilaterale Zusammenarbeit im Forschungs- und Technologiebereich),
1.6.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Österreichischen Botschaft in Caracas,
des Österreichischen Generalkonsulates in Frankfurt, des Kulturinstitutes in Kairo,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Bundesgebäudeverwaltung II Graz,
c) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Landesarbeitsamtes Vorarlberg,
des Landesinvalidenamtes für Steiermark, eines Arbeitsinspektorates, ausgenommen das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten,
d) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Finanzämter Innsbruck oder Villach,
der Zollämter Wien oder Salzburg,
der Großbetriebsprüfung Wien,
e) des Bundesministeriums für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Graz oder Klagenfurt,
f) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Schwechat,
des Bundesasylamtes,
g) des Bundesministeriums für Justiz wie
der Justizanstalt Stein,
der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe Wien,
h) des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie des Heeresgeschichtlichen Museums,
i) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Pflanzenschutz,
der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft,
der Bundesanstalt für Landtechnik,
j) des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie
der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge,
k) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie des Museums für Völkerkunde,
1.6.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Erstzugeteilte der Österreichischen Botschaft in Paris,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Bundesgebäudeverwaltung II Linz - Salzburg,
1.6.6. der Leiter einer bedeutenden Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
der Abteilung 3 (Gewerbliche Wirtschaft) des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Gruppe 2 (Allgemeine technische Angelegenheiten) der Bundesbaudirektion Wien,
der Abteilung E2 (Allgemeines Meßwesen)
des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, der Vermessungsinspektor für Oberösterreich und Salzburg des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
c) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Geschäftsabteilung 8 (Zoll- und Grenzreferat) der Finanzlandesdirektion für Steiermark,
der Geschäftsabteilung 1 (Präsidial- und Personalabteilung) der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich,
d) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie des Institutes für Forstinventur in der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
e) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Gruppe II (Umweltanalytik) des Umweltbundesamtes, der Abteilung „Lufthygiene” des Umweltbundesamtes,
f) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung (schul- und dienstrechtliche Angelegenheiten) des Stadtschulrates für Wien, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
g) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Universitätsdirektion an der Wirtschaftsuniversität Wien, der Bibliotheksdirektion an der Universität Innsbruck,
1.6.7.
a) das Mitglied (mit Ausnahme des Vorsitzenden und des Stellvertretenden Vorsitzenden) des unabhängigen Bundesasylsenates,
b) das hauptberufliche Senatsmitglied des unabhängigen Finanzsenates.
1.6.8. Der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß § 10 Abs. 4 Bundesministeriengesetz die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung).
1.7.Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
1.7.1 der Prüfer im Höheren Dienst im Rechnungshof, 1.7.2.der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle
a) im Bundeskanzleramt wie
der Abteilung III/4 (Vergabe-, Budgetierungs- und technische Herstellungsangelegenheiten),
der Abteilung IV/A/11 (Rechtliche Angelegenheiten der Nuklearkoordination; Nonproliferation),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie der Abteilung IV/4 (Auslandsösterreicher;
Schutzmachtangelegenheiten),
c) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung Präs./B/11 (Angelegenheiten der Innenrevision), der Abteilung II/4 (Mitwirkung in Angelegenheiten der Ausfuhrförderung),
der Abteilung III/7 (Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens),
der Abteilung VI/A/9 (Technische Angelegenheiten der Verkehrssicherheit),
d) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie der Abteilung I/B/6 (Mitwirkung in Vertragsangelegenheiten, Wirtschaftsangelegenheiten usw.),
der Abteilung III/C/6 (Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit Trägern der Rehabilitation usw.),
e) im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Abteilung I/A/3 (Bundessportheime und Bundessporteinrichtungen usw.),
der Abteilung III/A/3 (Schlachttier- und Fleischuntersuchung usw.),
f) im Bundesministerium für Inneres wie
der Abteilung II/D/16 (Polizeiliche Kriminalstatistik und Sicherheitsbericht),
der Abteilung II/E/15 (Vereins- und Versammlungswesen), der Abteilung IV/1 (Angelegenheiten des Zivilschutzes),
g) im Bundesministerium für Justiz wie
der Abteilung IV/5 (Einzelsachen der bedingten Entlassung und strafrechtliche Entschädigungssachen),
der Abteilung V/6 (Strafgefangenenklassifizierung und Vollzugsortänderung),
h) im Bundesministerium für Landesverteidigung wie der Abteilung III/8 (Ergänzungsabteilung C),
i) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie der Abteilung I/B/6 (Legistik und Vollziehung des Wasserrechtes bezüglich öffentliches Wassergut),
der Abteilung II/B/6 (Bergbauernpolitik),
der Abteilung IV/A/7 (Angelegenheiten der internationalen wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit),
j) im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung I/A/11 (Fachliche verkehrsrelevante Angelegenheiten des Umweltschutzes),
k) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Abteilung III/1 (Allgemeine Kulturförderung), der Abteilung IV/7 (Kulturpolitische Grundsatzfragen),
l) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie der Abteilung Pr. 4 (Zusammenfassende Behandlung von mündlichen und schriftlichen parlamentarischen Anfragen usw.), der Abteilung I/5 (Internationale, nationale, administrative und allgemeine Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter usw.),
der Abteilung I/10 (Konkrete rechtliche und administrative Angelegenheiten des Kraftfahrwesens, insbesondere Angelegenheiten der Lenkerberechtigung),
der Abteilung V/5 (Umweltschutzangelegenheiten, die den Wirkungsbereich des Bundesministeriums betreffen), der Abteilung „Revision”,
m) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie der Abteilung IV/7 (Koordinierung von Infrastrukturen im Bereich des Informationswesens),
1.7.3. der Leiter eines besonders bedeutenden Referates in einer besonders bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle
a) im Bundeskanzleramt wie
des Referates V/6a (Rechtsinformationssystem),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates V/5a (Multilaterale wissenschaftliche Interessen im Rahmen des Europarates und der EU),
des Referates VI/1c (Honorarkonsulate),
c) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Referates V/10a (Vertragsrechtliche Angelegenheiten des Erwerbes und der Veräußerung von Bauten und Liegenschaften),
d) im Bundesministerium für Finanzen wie
des Referates 11/1a,
e) im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Referates III/2a (Mitwirkung im Verfahren nach dem Pflanzenschutzrecht und Düngemittelrecht usw.),
f) im Bundesministerium für Inneres wie
des Referates 1/1a (Schulungs- und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle einschließlich Kanzleiordnung),
g) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates 11/4a (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der höheren gewerblichen Lehranstalten und Fachschulen für Fremdenverkehrsberufe usw.),
h) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie des Referates V/61 (Angelegenheiten der Technologieförderung),
1.7.4. der Referent mit der Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes in einer besonders bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle, wenn er keinem Referat zugeteilt ist, mit Aufgaben, für die großes Wissen erforderlich ist und besonders hohe Anforderungen an die Denkleistung gestellt werden,
1.7.5. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Landesinvalidenamtes für Tirol,
des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten,
b) des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Finanzamtes Kufstein,
der Großbetriebsprüfung Linz,
des Zollamtes Klagenfurt,
des Hauptpunzierungs- und Probieramtes,
c) des Bundesministeriums für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck, der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Salzburg, des Bundesstaatlichen Serumprüfungsinstitutes,
der Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz,
d) des Bundesministeriums für Justiz wie
der Sonderanstalt für Jugendliche Gerasdorf,
e) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft, der Bundesanstalt für Bergbauernfragen, der Bundesanstalt für Wassergüte, der Bundesanstalt für Weinbau, der Bundesgärten,
f) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie des Landeskonservatorates für Niederösterreich,
1.7.6. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Erstzugeteilte der Österreichischen Botschaft in Ottawa,
b) des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Finanzamtes Innsbruck,
der Großbetriebsprüfung Wien (1. Stellvertreter), des Zollamtes Wien,
c) des Bundesministeriums für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, sofern damit die Leitung einer Abteilung verbunden ist,
d) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Salzburg,
e) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit eine Gebietsbauleitung verbunden ist,
f) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung 2 (Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten) des Landesschulrates für Vorarlberg, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
1.7.7.der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
der Stabsstelle 2 (Internationale Belange),
des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Gruppe 1 (Präsidium) der Bundesbaudirektion Wien, einer Hochbaugruppe mit mindestens fünf Gebäudeverwaltungen der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,
des II. Eichaufsichtsbezirkes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
c) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie einer Gruppe des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland einer Gruppe des Landesarbeitsamtes Niederösterreich,
d) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Pensionsbehörde 1. Instanz des Bundesrechenamtes, der Geschäftsabteilung 3 (Fach- und Rechtsmittelabteilung) der Finanzlandesdirektion für Salzburg,
e) des Bundesministeriums für Inneres wie
des Bezirkspolizeikommissariates Landstraße der Bundespolizeidirektion Wien, des Büros für Personen- und Objektschutz der Abteilung I der Bundespolizeidirektion Wien,
f) des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Abteilung Elektrotechnik im Amt für Wehrtechnik,
g) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung „Allgemeine Ökologie” des Umweltbundesamtes, der Abteilung „Allgemeine Angelegenheiten der Umwelttechnologie” des Umweltbundesamtes, der Zweigstelle West des Umweltbundesamtes,
der Abteilung 1 (Abfallwirtschaft, technologischer Umweltschutz) der Zweigstelle Süd des Umweltbundesamtes,
h) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung V (Angelegenheiten des schulpsychologischen Dienstes und der Bildungsberatung) des Landesschulrates für Wien,
i) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Universitätsdirektion für Bodenkultur Wien, der Rektoratsdirektion der Hochschule für angewandte Kunst, der Bibliotheksdirektion der Technischen Universität Graz,
1.7.8. der stellvertretende Leiter einer besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Geschäftsabteilung 3 (Steuerlandesinspektorat) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Stabsabteilung „Rechts- und Beteiligungsangelegenheiten” der Österreichischen Postsparkasse, wenn damit die Leitung der Rechtsabteilung verbunden ist,
b) diesem ist der Referent in der Finanzprokuratur mit Rechtsanwaltsprüfung und mindestens zweijähriger einschlägiger Tätigkeit gleichzuhalten.
1.8.Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
1.8.1. der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Abteilung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.8.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter eines bedeutenden Referates in einer besonders bedeutenden oder bedeutenden Abteilung Erstzugeteilte an der Botschaft in einer Zentralstelle wie Buenos Aires,
a) 1.8.3. im Bundeskanzleramt wie Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Zweitzugeteilte an der Botschaft in Paris,
des Referates I/3a (Grundsätzliche 1.8.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Erstellung der Leiter des Ressortvoranschlages) Kulturforums an der Botschaft in Agram,
b) 1.8.5. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates III/4a I/2b (Europäischer BinnenmarktNaturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände; Mathematik; Informatik; Schulversuche; Sonderformen; Reifeprüfung; Lehrer/innenausbildung) in der Zentralstelle,
c) 1.8.6. im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Referates IX/8b (Angelegenheiten des Innovations- Bildung, Wissenschaft und Technologietransfers) Kultur der Leiter der Regionalstelle für Salzburg und Oberösterreich in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
d) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie des Referates II/A/1b (Dokumentation der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts usw.), 1.8.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ im Landesschulrat für Tirol,
des Referates IV/2a 1.8.8. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung I/B/6 (Medizinische Grundsatzfragen in Versorgungs-Gesundheitsberufe und Behindertenangelegenheiten allgemeine Rechtsangelegenheiten) mit umfassenden Approbationsbefugnissen für den Vollzug einschlägiger Gesetze betreffend Berufsausübung in nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Zentralstelle,
des Referates IV/A/7a (Normative und administrative Angelegenheiten des Bundespflegegeldgesetzes usw.), 1.8.9. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundes-asylamts,
e) 1.8.10. im Bundesministerium für Finanzen wie Landesverteidigung der Leiter der Fliegerwerft 2,
des Referates I/5a 1.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der stellvertretende Leiter der Abteilung Revision C und Referatsleiter in der Zentralstelle,
1.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates III/12a (Wertzollgesetz) Budget- und Beschaffungsplanung in der der Zentralstelle unmittelbar nachgeordneten Abteilung Luftzeug,
f) 1.8.13. im Bundesministerium für Gesundheit Land- und Forstwirtschaft, Sport Umwelt und Konsumentenschutz wie Wasserwirtschaft der Leiter der Gebietsbauleitung Bregenz in der Sektion Vorarlberg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,
des Referates II/C/15a (Koordination 1.8.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Arzneibuchangelegenheiten stellvertretende Leiter der Abteilung V/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung) in der Zentralstelle,
g) 1.8.15. im Bundesministerium für Land- soziale Sicherheit, Generationen und Forstwirtschaft wie Konsumentenschutz der Leiter des Referates IV/A/2d (Technische Angelegenheiten ärztlichen Dienstes der Grundwasserwirtschaft Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
des Referates V/C/8a 1.8.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Kärnten, zugleich Leiter der Abteilung K 2 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (GefahrenzonenplanungBundessozialamt),
h) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates Präs.1c (Angelegenheiten der Verwaltungsakademie usw.), 1.8.17. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der fachlich Richtlinien gebende Referent für komplexe Angelegenheiten des nachgeordneten Bereiches in einer Zentralstelle wie der Referent für legislative, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten des Behindertenrechts in der Abteilung IV/A/7,
i) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie des Referates V/21 (ERP-Verkehrskreditangelegenheiten usw.), des Referates V/81 (Wirtschaftlich-technische und wirtschaftlich-nautische Angelegenheiten der Binnenschiffahrt und ihrer Infrastruktur), 1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle.
j) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie des Referates III/3a (Angelegenheiten 1.9. Verwendungen der archäologischen Denkmale), Funktionsgruppe 2 sind zB:
1.8.3. der Referent in einer besonders bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle, wenn er keinem Referat zugeteilt ist, mit Aufgaben, für die großes Wissen erforderlich ist und hohe Anforderungen an die Denkleistung gestellt werden, 1.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Rohstoffgeologie“ in der Geologischen Bundesanstalt,
1.8.4. der Referent mit der Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes in einer bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle, wenn er keinem Referat zugeteilt ist, mit Aufgaben, für die großes Wissen erforderlich ist und hohe Anforderungen an die Denkleistung gestellt werden, 1.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Geomagnetischer und Gravimetrischer Dienst“, zugleich stellvertretender Leiter der Hauptabteilung „Geophysik“, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
1.8.5. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie 1.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Außenstelle der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderer Personalstärke wie zB Graz/Stadt im Landesschulrat für Steiermark,
a) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Vermessungsamtes Graz des Bundesamtes 1.9.4. im Bundesministerium für Eich- und Vermessungswesen Finanzen der Fachexperte mit EsB im Fachbereich in einem Finanzamt,
b) des Bundesministeriums 1.9.5. im Bundesministerium für Finanzen wie der Referent mit Rechtsanwaltsprüfung in der Finanzprokuratur,
1.9.6. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter des Finanzamtes Weiz Polizeikommissariats Innere Stadt und Leiter des Referates Verkehrs-, Verwaltungs-, Strafvollzug der Bundespolizeidirektion Wien,
1.9.7. im Bundesministerium für Inneres der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols juristische Referent in der Abteilung II/1 (Rechtliche Angelegenheiten) in der Zentralstelle,
c) des Bundesministeriums 1.9.8. im Bundesministerium für Justiz wie Landesverteidigung der Referent im Referat III der Rechtsabteilung in der Zentralstelle,
1.9.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Justizanstalt Wien-Mittersteig Leiter der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,
1.8.6 1.9.10. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie der Abteilung I/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), zugleich Referent für den Abteilungsbereich mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Zentralstelle.
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Erstzugeteilte der Botschaften Nairobi oder Caracas, der Zweitzugeteilte der Botschaften Paris oder Ottawa,
b) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Landesarbeitsamtes Kärnten, sofern damit die Leitung einer Abteilung verbunden ist, des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich, sofern damit die Leitung einer Abteilung verbunden ist,
eines Arbeitsinspektorates, ausgenommen das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten,
c) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Großbetriebsprüfung Linz
der Großbetriebsprüfung Wien (2. Stellvertreter) des Zollamtes Salzburg.
d) des Bundesministeriums für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Linz, sofern damit die Leitung einer Abteilung verbunden ist,
e) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Bundespolizeidirektion Schwechat,
f) des Bundesministeriums für Justiz wie
der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe Wien
(1. Stellvertreter),
1.8.7. der Leiter einer Organisationseinheit in einer
nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
des Allgemeinen Verwaltungsarchivs des Österreichischen Staatsarchivs,
b) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Kulturabteilung an der Österreichischen Botschaft in Moskau,
c) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Gruppe „Haustechnik” der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg, des Hauptreferates 1 der Abteilung K2 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
d) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Geschäftsabteilung 7 (Gebühren- und Verkehrssteuern) der Finanzlandesdirektion für Steiermark,
einer Gruppe für EDV-Systemprüfung oder für Auslandsbeziehungen oder Konzernprüfung einer Großbetriebsprüfung,
e) des Bundesministeriums für Inneres wie
des Bezirkspolizeikommissariates Wieden der Bundespolizeidirektion Wien,
f) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie einer Abteilung in der Bundesanstalt für Pflanzenbau, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
einer Abteilung in der Bundesanstalt für Agrarbiologie, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
einer Abteilung in der Bundesanstalt für Landtechnik, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
g) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung 2 der Zweigstelle Süd des Umweltbundesamtes,
h) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung „Schulpsychologie und Bildungsberatung” des Landesschulrates für Salzburg, Kärnten, Tirol, Burgenland oder Vorarlberg,
der Gruppe „Schulpsychologie - Bildungsberatung” des Landesschulrates für Niederösterreich,
i) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Abteilung „Recht und Organisation” der Universitätsdirektion der Universität Wien, der Abteilung „Restaurierung und Konservierung von Denkmalen” des Bundesdenkmalamtes, der Bibliotheksdirektion der Universität für Bodenkultur Wien,
1.8.8. der stellvertretende Leiter einer bedeutenden Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundeskanzleramtes wie
der Abteilung 3 (Gewerbliche Wirtschaft) des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) des Bundesministeriums für Finanzen wie
einer Fach-, und Rechtsmittelabteilung (1. Vertreter) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
c) des Bundesministeriums für Inneres wie
des Büros für Staatsschutz der Abteilung I der Bundespolizeidirektion Wien, des Sicherheitsbüros der Abteilung II der Bundespolizeidirektion Wien,
d) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Abteilung III/2 (Terrestrische Ökologie) des Umweltbundesamtes,
der Abteilung IV/2 (Luftreinhaltetechnologien, Lärmschutz) des Umweltbundesamtes,
e) diesen Richtverwendungen ist der Leitende Bodenschätzer der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gleichzuhalten.
1.9.Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
1.9.1. der Leiter eines Referates in einer Zentralstelle wie
a) im Bundeskanzleramt wie
des Referates III/3a (Übersetzungsdienst),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates IV/4a (Schutzmachtangelegenheiten),
c) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie des Referates IV/8a (Normative und administrative Angelegenheiten des Verbrechensopfergesetzes),
d) im Bundesministerium für Finanzen wie
des Referates III/2b (Angelegenheiten der Lohn- und Preispolitik),
e) im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Referates III/B/1a (Besondere Angelegenheiten der Lebensmittelkontrolle),
f) im Bundesministerium für Landesverteidigung wie des Referates II/B/6/a (Angelegenheiten der Erfassung und Stellung der Wehrpflichtigen),
g) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie des Referates II/C/13b (Rinderzucht, Milchgewinnung und Fleischerzeugung bei Rindern),
des Referates III/A/3b (Angelegenheiten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO/UN - Welternährungsprogramm),
h) im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie des Referates II/C/1a (Rechtliche Angelegenheiten des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds und des Umweltförderungsgesetzes usw.),
des Referates IV/1a (Beratung und Hilfe in familienrechtlichen Problemfällen usw.),
i) im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates I/11a (Koordination pädagogischer Entwicklungs- und Forschungsvorhaben),
j) im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie des Referates I/51 (Technische Angelegenheiten der Gefahrenguttransporte),
des Referates V/11 (Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungen),
k) im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie des Referates IV/6a (Maßnahmen für Ost- und Mitteleuropa; internationale Angelegenheiten der Weltraummedizin),
1.9.2. der Referent in einer bedeutenden Abteilung in einer Zentralstelle mit unterschiedlichen Aufgaben,
1.9.3. der Referent in einer Zentralstelle mit unterschiedlichen Aufgaben,
1.9.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Vermessungsamtes Wr. Neustadt des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
b) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsamtes Graz,
c) des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Finanzamtes Zwettl,
d) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Bundesanstalt für Wasserbauversuche und hydrometrische Prüfung,
1.9.5.der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Bundesstaatlichen Anstalt für experimentell-pharmakologische und balneologische Untersuchungen, sofern damit die Leitung einer Abteilung verbunden ist,
b) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
1.9.6. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie einer Abteilung des Landesarbeitsamtes Tirol, des Büros der Schiedskommission beim Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
b) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Bemessungsabteilung des Finanzamtes Innsbruck, eines Referates in der Pensionsbehörde
I. Instanz des Bundesrechenamtes,
der Abteilung „Beteiligungen und Dokumentation” der Österreichischen Postsparkasse,
c) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Abteilung II (Kriminalpolizeiliche Abteilung) der Bundespolizeidirektion Graz, des Strafamtes und Revisionsbüros für Polizeistrafsachen in der Präsidialabteilung der Bundespolizeidirektion Wien,
d) des Bundesministeriums für Justiz wie
des Psychologischen Dienstes der Justizanstalt Wien-Josefstadt,
e) des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Museumsabteilung im Heeresgeschichtlichen Museum,
f) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie des Institutes für Weinbau in der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau mit Institut für Bienenkunde, der Abteilung „Laborbodenkunde” in der Bundesanstalt für Bodenwirtschaft,
der Abteilung „Botanik II” in der Bundesanstalt für Pflanzenschutz,
des Institutes für Waldbau in der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
einer Abteilung in der Bundesanstalt für Milchwirtschaft, sofern mit der Abteilungsleitung die Stellvertretung des Dienststellenleiters verbunden ist,
g) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung A 3 (Administrative Angelegenheiten) des Landesschulrates für Oberösterreich,
der Abteilung B II (Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten für Allgemeinbildende Höhere Schulen) des Landesschulrates für Tirol,
h) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Antikensammlung im Kunsthistorischen Museum, der Papyrussammlung in der Österreichischen Nationalbibliothek, der Abteilung Bodendenkmale im Bundesdenkmalamt, der rechtswissenschaftlichen Bibliothek der Universität Wien,
1.9.7. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Geschäftsabteilung 6/1 (Rechtsmittelabteilung, 2. Vertreter und zugleich Senatsvorsitzender) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Geschäftsabteilung 3 (Zoll- und Grenzreferat) der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg,
b) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten,
1.9.8. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben
a) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Arbeitsinspektionsarzt,
b) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Prüfer einer Großbetriebsprüfung für EDV-System-, Auslands- und Konzernprüfung,
der Referent in der Finanzprokuratur mit Rechtsanwaltsprüfung, der Referent für Veranlagungsgeschäfte in der Österreichischen Postsparkasse.
1.10. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
1.10.1. der Leiter eines Referates in einer Zentralstelle oder der Leiter oder der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle oder der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung des Referates oder der nachgeordneten Dienststelle oder der Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann, `sie im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion V, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle,
a) 1.10.2. im Bundeskanzleramt wie Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung in der Fachabteilung „Hydrogeologie“ der Geologischen Bundesanstalt,
des Hauptreferates „Regionalstatistik” 1.10.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Abteilung „Umwelt” Referent einer Außenstelle/Beratungsstelle des Österreichischen Statistischen Zentralamtes Schulpsychologischen Dienstes mit einschlägiger universitärer Ausbildung,
b) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Leiter einer Hochbauabteilung der Bundesbaudirektion Wien, wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann, 1.10.4. im Bundesministerium für Inneres der Juristische Referent der Grundsatz- und Dublinabteilung beim Bundesasylamt,
c) 1.10.5. im Bundesministerium für Gesundheit Landesverteidigung der Referent im Referat 4 der Presseabteilung in der Zentralstelle, Sport und Konsumentenschutz wie
der Leiter einer Abteilung in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann, 1.10.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent in einer Verwendung, die eine universitäre Ausbildung voraussetzt, in einer Gebietsbauleitung des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung,
d) 1.10.7. im Bundesministerium für Inneres wie soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung N 5 der Landesstelle Niederösterreich im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
der Leiter des Büros des Polizeipräsidenten der Bundespolizeidirektion Wien,
e) im Bundesministerium für Justiz wie
der Leiter der Justizanstalt Eisenstadt,
f) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Leiter einer Fachbibliothek an einer Universität,
1.10.2. der Referent mit verwandten Aufgaben in einer Zentralstelle oder in einer nachgeordneten Dienststelle wie
a) des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Fachbereichsleiter in einem Finanzamt,
der Referent für Produktentwicklung Giro- und Sparverkehr der Österreichischen Postsparkasse,
b) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Hauptreferent im Sicherheitsbüro, der Wirtschaftspolizei oder des Verkehrsamtes in der Bundespolizeidirektion Wien,
c) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Referent in einer Sektion des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Referent in der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
d) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung, soweit dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann.
1.11. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
1.11.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben Bedienstete im höheren Dienst bei einem Landesschulrat wie zB der Leiter des Referates „Rechtsdokumentation“ und Mitarbeiter des Referates „Rechtsbereinigung sowie administrative Betreuung des Kollegiums“ im Landesschulrat für Niederösterreich,
a) des Bundeskanzleramtes wie 1.11.2. im Bundesministerium für Inneres der Rechtskundige Beamte im Referat Verkehr/Verwaltung, Strafvollzug bei einem Polizeikommissariat der Bundespolizeidirektion Wien,
1.11.3. im Bundesministerium für Justiz der Bibliothekar des Österreichischen Staatsarchivs, Psychologe in der Justizanstalt Josefstadt.
b) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Referent in einem Vermessungsamt,
c) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Referent in einem Landesarbeitsamt,
der Referent in einem Landesinvalidenamt,
der Referent in einem Arbeitsamt,
der Referent in einem Arbeitsinspektorat,
wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe
zugeordnet werden kann,
d) des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Referent in einer Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt, wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
e) des Bundesministeriums für Inneres wie
der Referent in einer Bundespolizeidirektion oder einer Sicherheitsdirektion
f) des Bundesministeriums für Justiz wie
Psychologen,
Seelsorger,
g) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Referent in einer der Bundesanstalten für pflanzliche Produktion,
der Referent in einer der Bundesanstalten für Milchwirtschaft,
h) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Referent im Umweltbundesamt, wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
i) des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Referent in einem Landesschulrat oder dem Stadtschulrat für Wien,
j) des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Referent einer Universitätsdirektion,
der Referent der Abteilung Recht Verwaltung, Organisation an einer Universität,
der Referent des technischen Dienstes des Bundesforschungs- und Prüfzentrums Arsenal,
der Referent an einer Universitätsbibliothek.
Hochschulbildung
… 24 unveränderte Absätze
1.12 Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 nachzuweisen.
Aufstiegskurs
1.13. Das Ernennungserfordernis des Abschlusses eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport veranstalteten Aufstiegskurses ersetzt. Zu diesem Aufstiegskurs sind nur jene Bewerber zuzulassen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:
1.
a) die Reifeprüfung an einer höheren Schule oder
b) die Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985, für das Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
2.
a) zehn Jahre Bundesdienstzeiten oder
b) zehn Jahre Dienstzeit zu einer inländischen Gebietskörperschaft, wenn davon die letzten zwei Jahre im Bundesdienst zurückgelegt worden sind,
3. der Nachweis entsprechender Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung und besonderer Kenntnisse im bisherigen dienstlichen Wirkungsbereich des Zulassungswerbers.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Apotheker
1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke.
Ärzte
1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes.
Auswärtiger Dienst
1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium.
Dienst bei der Finanzprokuratur
1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 eine neunmonatige rechts- berufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.
Seelsorger
1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge.
1.19. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)
Definitivstellungserfordernisse:
1.20. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1.
Anl. 1/01geändert nie in Kraft getreten
in Kraft 01.07.2005 – 31.08.2005 · idF BGBl. I Nr. 80/2005 · danach: BGBl. I Nr. 165/2005 Anl. 1/01↗RIS↗
nie in Kraft getreten (vorgesehen ab 01.01.2007) · idF BGBl. I Nr. 80/2005 · an diesem Tag: BGBl. I Nr. 53/2007 Anl. 1/01↗RIS↗
… 58 unveränderte Absätze
1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1
(Höherer Dienst)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
1.1. Eine in den Z 1.2 bis 1.11.3 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 1.12 bis 1.18 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
1.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 9 sind:
1.2.1. der Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei,
1.2.2. der Parlamentsdirektor,
1.2.3. der Leiter einer Sektion im Rechnungshof,
1.2.4. der Leiter einer besonders bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle
a) im Bundeskanzleramt
der Sektion I (Präsidium),
der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),
der Sektion IV (Koordination),
der Sektion V (Verfassungsdienst),
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion I (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion II (Politische Sektion),
der Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion),
der Sektion VI (Administrative Sektion),
c) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Zentralsektion (Personal- und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle, Legistik, Budgetkoordination, Schulerhaltung, Zentrale Förderungskoordination),
der Sektion III (Personal- und Schulmanagement, Dienstrechtsentwicklung, IT-Angelegenheiten), der Sektion VII (Universitäten, Fachhochschulen),
d) im Bundesministerium für Finanzen
der Sektion I (Präsidialsektion),
der Sektion II (Budgetsektion),
der Sektion III (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),
der Sektion IV (Steuern und Zölle),
der Sektion VI (IT-Sektion),
e) im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion I (Zentrale Organisation, gesundheitspolitische Koordination, Gesundheits-, KV- und UV-rechtliche Angelegenheiten),
der Sektion III (Gesundheitswesen),
f) im Bundesministerium für Inneres
der Sektion I (Ressourcen),
der Sektion II (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),
der Sektion III (Recht),
der Sektion IV (Service und Kontrolle),
g) im Bundesministerium für Justiz
der Präsidialsektion,
h) im Bundesministerium für Landesverteidigung der Sektion I (Zentralsektion),
i) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
der Präsidialsektion
der Sektion I (Recht)
der Sektion II (Nachhaltigkeit und ländlicher Raum) der Sektion III (Landwirtschaft und Ernährung) der Sektion IV (Forstwesen)
der Sektion V (Allgemeine Umweltpolitik) der Sektion VI (Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement)
der Sektion VII (Wasser)
j) im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion I (Supportfunktionen, IT, Europäische und internationale Angelegenheiten),
der Sektion II (Sozialversicherung),
der Sektion V (Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische Angelegenheiten - Generationen),
k) im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
der Sektion I (Koordination),
der Sektion II (Infrastruktur),
der Sektion III (Innovation und Telekommunikation),
l) im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter des Centers 1 (Wirtschaftspolitik), der Leiter des Centers 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration),
der Sektion I (Unternehmen und Technologie), der Sektion II (Arbeitsmarkt),
der Sektion III (Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion), der Sektion IV (Energie und Bergbau),
der Sektion V (Tourismus und historische Objekte),
1.2.5. der Leiter einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde, eines Amtes oder einer Einrichtung des Bundes, in der Folge "nachgeordnete Dienststelle" genannt,
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel.
1.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:
1.3.1. der Sonderberater des Bundespräsidenten in internationalen Angelegenheiten (Stabschef) Kabinettsvizedirektor der Präsidentschaftskanzlei,
1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Art. 30 Abs. 5
… 175 unveränderte Absätze
B-VG den parlamentarischen Klubs zugewiesen sind,
1.3.3. die Bereichsleiter der Volksanwaltschaft,
1.3.4. der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers,
1.3.5. der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers,
1.3.6. der Leiter einer bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle (Richtfunktion Sektionsleiter)
a) im Bundeskanzleramt
der Sektion II (Kunstangelegenheiten),
der Sektion VI (Sport),
der ständige Vertreter der OECD in Paris,
b) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sektion IV (Rechts- und Konsularsektion), der Sektion V (Kulturpolitische Sektion), der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),
c) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Sektion I (Allgemeinbildendes Schulwesen, Bildungsplanung, internationale Angelegenheiten), der Sektion II (Berufsbildendes Schulwesen), der Sektion IV (Kultur- und Medienangelegenheiten), der Sektion V (Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung, allgemeine pädagogische Angelegenheiten, Erwachsenenbildung, Bildungsberatung),
der Sektion VI (Wissenschaftliche Forschung und internationale Angelegenheiten - Bereich Wissenschaft),
d) im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion II (Frauenangelegenheiten),
der Sektion IV (Strukturpolitik und Verbraucher - Gesundheit),
e) im Bundesministerium für Justiz
der Sektion I (Zivilrechtssektion),
der Sektion II (Straflegislativsektion), der Sektion III (Verwaltungs- und Personalsektion), der Sektion IV (Straf- und Gnadensachen), der Sektion V (Strafvollzug),
f) im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik,
g) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2002)
h) im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),
i) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
j) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
1.3.7. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle
a) des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf,
der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York,
der Österreichischen Botschaft in Berlin, der Österreichischen Botschaft in Brüssel, der Österreichischen Botschaft in London, der Österreichischen Botschaft in Moskau, der Österreichischen Botschaft in Paris, der Österreichischen Botschaft in Peking, der Österreichischen Botschaft in Rom,
der Österreichischen Botschaft in Tokio, der Österreichischen Botschaft in Washington,
b) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
der Österreichischen Nationalbibliothek,
c) des Bundesministeriums für Finanzen
der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzprokuratur,
d) des Bundesministeriums für Inneres
der Bundespolizeidirektion Wien,
e) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
des Standortes Landwirtschaftliche Untersuchungen und Forschung Wien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
f) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
des Patentamtes,
g) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
1.3.8. der Generalsekretär im Verfassungsgerichtshof,
1.3.9. der Leiter des Büros des Bundespräsidenten.
1.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
1.4.1. der Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann,
1.4.2. der stellvertretende Leiter einer Sektion, deren Leitung der Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn
a) mit der Stellvertretung für zumindest einen bedeutenden Bereich einer Sektion die dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen verbunden ist und nicht mehr als zwei Stellvertretungen im Sinne dieser Bestimmung eingerichtet sind, oder
b) mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach lit. a eingerichtet ist,
1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe I.A (Völkerrechtsbüro),
1.4.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Bern,
1.4.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Niederösterreich,
1.4.6. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Gruppe „Materielles Steuerrecht“ in der Zentralstelle,
1.4.7. im Bundesministerium für Finanzen der Präsident des Unabhängigen Finanzsenates,
1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion I und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle,
1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion IV und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,
1.4.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,
1.4.11. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Gruppe I/B (Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit, Haushaltsangelegenheiten, Informationstechnologie und -management, Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen, Organisation, Ministerialkanzleidirektion, Ministerialbibliothek),
1.4.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
1.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
1.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung II.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen),
1.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Buenos Aires,
1.5.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Los Angeles,
1.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/2 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten) in der Zentralstelle,
1.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung III/5 (Personalangelegenheiten, BMHS, der Schulaufsicht, der Zentrallehranstalten und Akademien) in der Zentralstelle,
1.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Burgenland,
1.5.7. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung II/1 (Budget: Grundsatz, Koordination und Recht) in der Zentralstelle,
1.5.8. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung IV/9 (Umsatzsteuer) in der Zentralstelle,
1.5.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/1 (Personal, Budget und Organisation) in der Zentralstelle,
1.5.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung IV/6 (Gesundheitstelematik) in der Zentralstelle,
1.5.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/1 (Personalabteilung) in der Zentralstelle,
1.5.12. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/6 (Beschaffung) in der Zentralstelle,
1.5.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „EU-Finanzkontrolle und Interne Revision“ in der Zentralstelle,
1.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg,
1.5.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Abteilung II/A/4 (Internationale Angelegenheiten der Sozialversicherung) in der Zentralstelle,
1.5.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Organisationseinheit „Support“ beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.5.17. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung L 3 (Flughäfen, Flugbetrieb und Technik) in der Zentralstelle,
1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung V 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle,
1.5.19. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 2 im Center 1 (Standortpolitik und Binnenmarkt) in der Zentralstelle.
1.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
1.6.1. der Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.6.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung IV.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten),
1.6.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Kuala Lumpur,
1.6.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Paris,
1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung Z/8 (Schulmanagement – Schulerhaltung für Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle,
1.6.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/5 (Pädagogische Angelegenheiten der Hauptschulen) in der Zentralstelle,
1.6.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung für Personalmanagement im Stadtschulrat für Wien,
1.6.8. im Bundesministerium für Finanzen das sonstige hauptberufliche Mitglied im Unabhängigen Finanzsenat,
1.6.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung II/3 (Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst) in der Zentralstelle,
1.6.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/3 (Innerstaatliche und EU-Koordination, Gesundheitspolitik) in der Zentralstelle,
1.6.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten) in der Zentralstelle,
1.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Büros der Bundesheerbeschwerdekommission in der Zentralstelle,
1.6.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, zugleich Leiter des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,
1.6.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Landesstelle Wien des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung FC II (Finanzen und Controlling) in der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle,
1.6.16. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 1 im Center 1 (Wirtschaftspolitik) in der Zentralstelle,
1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung).
1.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
1.7.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Bern,
1.7.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Paris,
1.7.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung IV/5 (Angelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation) in der Zentralstelle,
1.7.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Landeskonservatorates für Niederösterreich im Bundesdenkmalamt,
1.7.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderen Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Landesschulrat für Niederösterreich,
1.7.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Stabsstelle „Budget Einrichtungsangelegenheiten“ in der Steuerungsgruppe „Schulerhaltung/Facility Management“ in der Zentralstelle,
1.7.7. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates b der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,
1.7.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung) der Abteilung I/3 in der Zentralstelle,
1.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Abteilung Technische Querschnittsaufgaben und Chefanalytiker beim Kommando Führungsunterstützung,
1.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,
1.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit die Funktion eines Gebietsbauleiters verbunden ist,
1.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark, zugleich Leiter der Abteilung St 4 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.7.13. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Stellvertreter des Vorstandes der Technischen Abteilung 2A (Maschinenbau) im Österreichischen Patentamt.
1.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
1.8.1. der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Abteilung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.8.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Buenos Aires,
1.8.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Zweitzugeteilte an der Botschaft in Paris,
1.8.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Agram,
1.8.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates I/2b (Naturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände; Mathematik; Informatik; Schulversuche; Sonderformen; Reifeprüfung; Lehrer/innenausbildung) in der Zentralstelle,
1.8.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Regionalstelle für Salzburg und Oberösterreich in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
1.8.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ im Landesschulrat für Tirol,
1.8.8. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung I/B/6 (Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten) mit umfassenden Approbationsbefugnissen für den Vollzug einschlägiger Gesetze betreffend Berufsausübung in nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Zentralstelle,
1.8.9. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundes-asylamts,
1.8.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Fliegerwerft 2,
1.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der stellvertretende Leiter der Abteilung Revision C und Referatsleiter in der Zentralstelle,
1.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates Budget- und Beschaffungsplanung in der der Zentralstelle unmittelbar nachgeordneten Abteilung Luftzeug,
1.8.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Gebietsbauleitung Bregenz in der Sektion Vorarlberg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,
1.8.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung V/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung) in der Zentralstelle,
1.8.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des ärztlichen Dienstes der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.8.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Kärnten, zugleich Leiter der Abteilung K 2 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.8.17. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der fachlich Richtlinien gebende Referent für komplexe Angelegenheiten des nachgeordneten Bereiches in einer Zentralstelle wie der Referent für legislative, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten des Behindertenrechts in der Abteilung IV/A/7,
1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle.
1.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
1.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Rohstoffgeologie“ in der Geologischen Bundesanstalt,
1.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Geomagnetischer und Gravimetrischer Dienst“, zugleich stellvertretender Leiter der Hauptabteilung „Geophysik“, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
1.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Außenstelle der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderer Personalstärke wie zB Graz/Stadt im Landesschulrat für Steiermark,
1.9.4. im Bundesministerium für Finanzen der Fachexperte mit EsB im Fachbereich in einem Finanzamt,
1.9.5. im Bundesministerium für Finanzen der Referent mit Rechtsanwaltsprüfung in der Finanzprokuratur,
1.9.6. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter des Polizeikommissariats Innere Stadt und Leiter des Referates Verkehrs-, Verwaltungs-, Strafvollzug der Bundespolizeidirektion Wien,
1.9.7. im Bundesministerium für Inneres der juristische Referent in der Abteilung II/1 (Rechtliche Angelegenheiten) in der Zentralstelle,
1.9.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat III der Rechtsabteilung in der Zentralstelle,
1.9.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,
1.9.10. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung I/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), zugleich Referent für den Abteilungsbereich mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Zentralstelle.
1.10. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
1.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion V, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle,
1.10.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung in der Fachabteilung „Hydrogeologie“ der Geologischen Bundesanstalt,
1.10.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent einer Außenstelle/Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes mit einschlägiger universitärer Ausbildung,
1.10.4. im Bundesministerium für Inneres der Juristische Referent der Grundsatz- und Dublinabteilung beim Bundesasylamt,
1.10.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat 4 der Presseabteilung in der Zentralstelle,
1.10.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent in einer Verwendung, die eine universitäre Ausbildung voraussetzt, in einer Gebietsbauleitung des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung,
1.10.7. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung N 5 der Landesstelle Niederösterreich im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
1.11. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
1.11.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Bedienstete im höheren Dienst bei einem Landesschulrat wie zB der Leiter des Referates „Rechtsdokumentation“ und Mitarbeiter des Referates „Rechtsbereinigung sowie administrative Betreuung des Kollegiums“ im Landesschulrat für Niederösterreich,
1.11.2. im Bundesministerium für Inneres der Rechtskundige Beamte im Referat Verkehr/Verwaltung, Strafvollzug bei einem Polizeikommissariat der Bundespolizeidirektion Wien,
1.11.3. im Bundesministerium für Justiz der Psychologe in der Justizanstalt Josefstadt.
Hochschulbildung
1.12 Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 nachzuweisen.
Aufstiegskurs
1.13. Das Ernennungserfordernis des Abschlusses eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport veranstalteten Aufstiegskurses ersetzt. Zu diesem Aufstiegskurs sind nur jene Bewerber zuzulassen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:
1.
a) die Reifeprüfung an einer höheren Schule oder
b) die Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985, für das Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
2.
a) zehn Jahre Bundesdienstzeiten oder
b) zehn Jahre Dienstzeit zu einer inländischen Gebietskörperschaft, wenn davon die letzten zwei Jahre im Bundesdienst zurückgelegt worden sind,
3. der Nachweis entsprechender Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung und besonderer Kenntnisse im bisherigen dienstlichen Wirkungsbereich des Zulassungswerbers.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Apotheker
1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke.
Ärzte
1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes.
Auswärtiger Dienst
1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium.
Dienst bei der Finanzprokuratur
1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 eine neunmonatige rechts- berufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.
Seelsorger
1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge.
1.19. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)
Definitivstellungserfordernisse:
1.20. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1.