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BGBl. I Nr. 89/2005

kundgemacht 10.08.2005
Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich
Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 89/2005× zu Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen neu