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BGBl. II Nr. 122/2005

kundgemacht 10.05.2005
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 122/2005× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus neu
§ 3neu

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