BGBl. II Nr. 155/2005
Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Änderungen durch diese Kundmachung
Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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