BGBl. II Nr. 201/2005
Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes
Änderungen durch diese Kundmachung
Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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