Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 304/2005

kundgemacht 26.09.2005
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der akademischen Grade „Master of Science in Counseling“ und „Master in European Studies“; Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang „Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie über die Festlegung der akademischen Grade „Master of Science in Counseling“ und „Master in European Studies“; Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang „Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg
Kundmachung BGBl. II Nr. 304/2005× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der akademischen Grade „Master of Science in Counseling“ und „Master in European Studies“; Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang „Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der akademischen Grade „Master of Science in Counseling“ und „Master in European Studies“; Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang „Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg neu
§ 2neu

lädt …