BGBl. II Nr. 318/2005
Freigabe von Pflichtnotstandsreserven, die bei Lagerhaltern gemäß § 5 Abs. 2 Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 gelagert sind
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Freigabe von Pflichtnotstandsreserven, die bei Lagerhaltern gemäß § 5 Abs. 2 Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 gelagert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Freigabe von Pflichtnotstandsreserven
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§ 1neu
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