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BGBl. II Nr. 466/2005

kundgemacht 29.12.2005
Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben
Kundmachung BGBl. II Nr. 466/2005× zu Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben neu
§ 1neu

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