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BGBl. II Nr. 50/2005

kundgemacht 25.02.2005
UnternehmensgruppenV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit (UnternehmensgruppenV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 50/2005× zu UnternehmensgruppenV×

Änderungen durch diese Kundmachung

UnternehmensgruppenV neu
§ 2neu

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