BGBl. II Nr. 50/2005
UnternehmensgruppenV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit (UnternehmensgruppenV)
Änderungen durch diese Kundmachung
UnternehmensgruppenV
neu
§ 4neu
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