BGBl. II Nr. 57/2005
Stammzahlenregisterverordnung – StZRegV
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der Tätigkeiten der Stammzahlenregisterbehörde betreffend das Stammzahlenregister nach dem E-Government-Gesetz näher geregelt werden (Stammzahlenregisterverordnung – StZRegV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Stammzahlenregisterverordnung (StZRegV)
neu
§ 17neu
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