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BGBl. II Nr. 99/2005

kundgemacht 15.04.2005
Änderung von Verordnungen über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ betreffend Lehrgänge des Wirtschaftsförderungsinstituts der Wirtschaftskammer Österreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der Verordnungen über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ betreffend Lehrgänge des Wirtschaftsförderungsinstituts der Wirtschaftskammer Österreich geändert werden
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Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Database-Engineer“, Lehrgang „Database-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich 2