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BGBl. III Nr. 119/2005

kundgemacht 12.07.2005
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Kundmachung BGBl. III Nr. 119/2005× zu Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Jordanien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Jordanien) neu