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BGBl. III Nr. 129/2005

kundgemacht 27.07.2005
Änderung der Anlage 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Anlage 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
Kundmachung BGBl. III Nr. 129/2005× zu Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens 1