BGBl. III Nr. 129/2005
Änderung der Anlage 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Anlage 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
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Anl. 2geändert
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