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BGBl. III Nr. 134/2005

kundgemacht 04.08.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat
Kundmachung BGBl. III Nr. 134/2005× zu Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 134/2005 Art. 14↗RIS↗

Artikel 14 Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem späteren Datum, an dem die betreffenden Regierungen einander schriftlich mitteilen, dass die verfassungsmäßig vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind, in Kraft und seine Bestimmungen finden ab dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem die Richtlinie gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 17 anwendbar ist.