BGBl. III Nr. 136/2005
Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Island
Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16 Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem späteren Datum, an dem die betreffenden Regierungen einander schriftlich mitteilen, dass die verfassungsmäßig vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind, in Kraft und seine Bestimmungen finden ab dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem die Richtlinie gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 17 anwendbar ist.