Absatz eins,Dieses Abkommen ist auf Zinszahlungen (gemäß Artikel 6) anzuwenden, die von einer Zahlstelle (gemäß Artikel 5 mit Sitz auf den Cayman Islands an wirtschaftliche Eigentümer (gemäß Artikel 3), die natürliche Personen und in Österreich ansässig sind, gezahlt werden.
BGBl. III Nr. 139/2005
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Allgemeiner Anwendungsbereich
- Absatz 2,Die Anwendung dieses Abkommens ist auf die Besteuerung von Zinserträgen aus Forderungen beschränkt, so dass unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Renten und Versicherungsleistungen unberührt bleiben.