Absatz eins,Ohne irgendwelchen finanziellen Kontrollen, Regelungen oder Stillhaltemaßnahmen unterworfen zu sein, kann der Gerichtshof in Wahrnehmung seiner Aufgaben
- Litera aGelder, Devisen jeder Art oder Gold besitzen und Konten in jeder Währung unterhalten;
- Litera bseine Gelder, sein Gold oder seine Devisen von einem Staat in einen anderen Staat oder innerhalb eines Staates frei transferieren sowie alle in seinem Besitz befindlichen Devisen in jede andere Währung umwechseln;
- Litera cfestverzinsliche und andere Wertpapiere entgegennehmen, besitzen, übertragen, transferieren, umwandeln oder anderweitig mit ihnen verfahren;
- Litera dder Gerichtshof genießt in Bezug auf die für seine finanziellen Transaktionen geltenden Wechselkurse keine weniger vorteilhafte Behandlung als sie vom betroffenen Vertragsstaat jeder internationalen Organisation oder diplomatischen Mission gewährt wird.