BGBl. III Nr. 182/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 13neu
Artikel 13
Dieses Abkommen ersetzt das Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Königreich Saudi-Arabien1, unterzeichnet am 29.3.1988 bzw. am 11.8.1408.
Unterzeichnet in Wien, am 31.3.2004 bzw. am 10.2.1425, in zwei Originalen, jeweils in Deutsch, Arabisch, und Englisch, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Im Zweifelsfall ist der englische Text ausschlaggebend.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1989,