BGBl. III Nr. 182/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden den Besuchsaustausch im wirtschaftlichen, handelsbezogenen und technischen Bereich einschließlich des privatwirtschaftlichen Sektors und auch die Teilnahme an handelsrelevanten Messen in den beiden Ländern fördern um die Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern zu verstärken.