Durchführung von Untersuchungen und Abschätzung von Wasserreserven;
BGBl. III Nr. 182/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Die Vertragsparteien werden die technische Zusammenarbeit auf den Gebieten Wasser, Abwasser und wissenschaftlicher Forschung fördern, die durch einen Informations-, Wissenschafts- und Technologieaustausch erfolgen kann:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Bewirtschaftung von Grundwasservorräten;
- Ziffer 3Wissenschaftliche Aufbereitung sektorspezifischer Wasserfragen;
- Ziffer 4Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser und Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;
- Ziffer 5Rationalisierung des Wasserverbrauchs durch moderne, wassersparende Geräte und Anlagen;
- Ziffer 6Gemeinsame Investition privatwirtschaftlicher Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien, insbesondere im Bereich Entsalzung und Abwasser;
- Ziffer 7Rückführung von aufbereitetem Abwasser in den Boden und Abschätzung der Auswirkungen;
- Ziffer 8Ausbildung und capacity building in Wasserfragen.