die Art und Weise der gegenseitigen Verständigung und die praktische Vorgangsweise;
BGBl. III Nr. 187/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Abschnitt römisch sechs
Durchführungsbestimmungen
Artikel 12
Die Vertragsparteien werden zur Durchführung dieses Abkommens ein Protokoll vereinbaren, in dem Folgendes bestimmt wird:
- Litera a
- Litera bdie Angaben, die in den Ankündigungen sowie Übernahme- und Durchbeförderungsanträgen enthalten sein müssen;
- Litera cdie Beweismittel bzw. Mittel zur Glaubhaftmachung, die zur Übernahme erforderlich sind;
- Litera ddie für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Behörden;
- Litera edie für die Durchführung dieses Abkommens bestimmten Grenzübergängen;
- Litera fdie Details zur Abgeltung der Kosten und
- Litera gdie Art der Bewertung der Durchführung des Abkommens.