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BGBl. III Nr. 187/2005

kundgemacht 04.11.2005 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 187/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Tschechische R) neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 09.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 187/2005 Art. 14↗RIS↗

Artikel 14

Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsparteien aufgrund anderer völkerrechtlicher Verträge unberührt.