Rechtzeitig vor Beginn des Ambulanz- oder Such- und Rettungsfluges müssen folgende Angaben bekannt gegeben werden:
- Litera aRufzeichen und Type des Luftfahrzeuges,
- Litera bFlugweg, voraussichtliche Flughöhe, Flugziel und Grenzüberflugsstellen,
- Litera cvoraussichtlicher Zeitpunkt von Ankunft und Abflug am/vom geplanten Landeplatz,
- Litera dZweck des Fluges,
- Litera eNamen der Mitglieder der Besatzung und des medizinischen Begleitpersonals.