BGBl. III Nr. 201/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Strafgerichtshof über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Strafgerichtshof über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 20neu
Artikel 20
In-Kraft-Treten
Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach Unterzeichnung in Kraft.