BGBl. III Nr. 219/2005
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 30neu
TEIL XI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30
Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.