Im Sinne dieses Übereinkommens:
- Litera abedeutet „Seerechtsübereinkommen“ das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982;
- Litera bbedeutet „Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen“ Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung einer oder mehrerer Arten lebender Meeresschätze, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts, wie sie im Seerechtsübereinkommen und diesem Übereinkommen niedergelegt sind, angenommen und angewandt werden;
- Litera cumfasst der Begriff „Fisch“ auch Weich- und Krebstiere mit Ausnahme der sesshaften Arten, wie sie in Artikel 77 des Seerechtsübereinkommens definiert sind;
- Litera dbedeutet „Übereinkunft“ eine gemeinsame Regelung, die im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen und diesem Übereinkommen von zwei oder mehr Staaten unter anderem mit dem Ziel getroffen wird, in einer Unterregion oder Region für einen oder mehrere gebietsübergreifende Fischbestände oder weit wandernde Fischbestände Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen festzulegen.