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BGBl. III Nr. 225/2005

kundgemacht 30.12.2005 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Kundmachung BGBl. III Nr. 225/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 22.12.2005 · idF BGBl. III Nr. 225/2005 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Allfällige die Durchführung oder Auslegung dieses Abkommens betreffende Streitigkeiten werden durch wechselseitige Konsultationen zwischen den Innenministerien beider Vertragsparteien oder erforderlichenfalls auf diplomatischem Wege gelöst.