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BGBl. III Nr. 37/2005

kundgemacht 17.03.2005
Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Kundmachung BGBl. III Nr. 37/2005× zu Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen 1