BGBl. III Nr. 37/2005
Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen
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Art. 1geändert
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