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BGBl. III Nr. 52/2005

kundgemacht 20.04.2005 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten - Protokoll 4 neu § 0↗RIS↗
Anl. 2aneu
in Kraft ab 01.06.2005 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Anl. 2a↗RIS↗

Anhang römisch zwei a des Protokolls Nr. 4 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, vorgenommen werden müssen, um der in Artikel 6 Absatz 2 genannten, hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen

Anmerkung, Anhang ist als PDF dokumentiert.)