BGBl. III Nr. 52/2005
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 45neu
ARTIKEL 45
Industrielle Zusammenarbeit
Mit der Zusammenarbeit wird insbesondere folgendes gefördert und unterstützt:
Diskussion über Industriepolitik und Wettbewerbsfähigkeit in einer offenen Wirtschaft;
industrielle Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft und in Ägypten, einschließlich des Zugangs Ägyptens zu den Netzen der Gemeinschaft für Unternehmenskooperation und zu den Netzen für dezentrale Zusammenarbeit;
Modernisierung und Umstrukturierung der ägyptischen Industrie;
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Privatunternehmen zur Förderung des Wachstums und der Diversifizierung der Industrieproduktion;
Technologietransfer, Innovation und Forschung und technologische Entwicklung;
Entwicklung des Humankapitals;
Zugang zum Kapitalmarkt zur Finanzierung ertragbringender Investitionen.