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BGBl. III Nr. 52/2005

kundgemacht 20.04.2005 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten neu § 0↗RIS↗
Art. 54neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 54↗RIS↗

ARTIKEL 54

Tourismus

Die Prioritäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind folgende:

Förderung von Investitionen in den Tourismus;
Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Konsistenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;
Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über die Jahreszeiten;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten benachbarter Länder;
Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;
Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen werden;
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität.