Absatz eins,Dieses Abkommen muss gemäß den Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei angenommen werden. Diese Annahme wird sodann durch Austausch diplomatischer Noten festgestellt.
BGBl. III Nr. 56/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
- Absatz 2,Dieses Abkommen tritt nach Ablauf von 60 Tagen ab Erhalt der späteren diplomatischen Note, die diese Annahme bestätigt, in Kraft.