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BGBl. III Nr. 56/2005

kundgemacht 28.04.2005 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 56/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen) neu § 0↗RIS↗
Art. 17neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 56/2005 Art. 17↗RIS↗

Artikel 17

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von Personen an der Grenze vom 2. August 1991 1) außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 10. Juni 2002

Sub-Litera, i, n zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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1) siehe Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1991,