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BGBl. III Nr. 70/2005

kundgemacht 13.05.2005
Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 70/2005× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 18
Art. 7 § 32geändert

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