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BGBl. III Nr. 93/2005

kundgemacht 22.06.2005
Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
Kundmachung BGBl. III Nr. 93/2005× zu Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro

Änderungen durch diese Kundmachung

Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro neu