BGBl. III Nr. 94/2005
Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2: Verhältnis zur Änderung von 1997
Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, ohne zuvor eine solche Urkunde zu der auf der neunten Tagung der Vertragsparteien am 17. September 1997 in Montreal angenommenen Änderung1 hinterlegt zu haben oder gleichzeitig zu hinterlegen. ____________________________
1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2000,