BGBl. I Nr. 111/2006
Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
1
§ 148igeändert nie in Kraft getreten
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VfGH-Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des BSVG sowie VfGH-Ausspruch, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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