BGBl. I Nr. 111/2006
Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
1
§ 148igeändert nie in Kraft getreten
lädt …