BGBl. I Nr. 36/2006
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Landarbeitsgesetzes 1984
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 39vgeändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1; Abs 2
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Sterbebegleitung und der Begleitung schwersterkrankter Kinder
(2) (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Das Gericht hat über eine Kündigung unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Interessen des Dienstnehmers zu entscheiden. Dasselbe gilt bei der Begleitung von schwersterkrankten Kindern.
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