BGBl. II Nr. 124/2006
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
neu
§ 16neu
lädt …