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BGBl. II Nr. 238/2006

kundgemacht 28.06.2006
Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist
Kundmachung BGBl. II Nr. 238/2006× zu Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist neu