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BGBl. II Nr. 248/2006

kundgemacht 30.06.2006
Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutivdienst der Justiz für die Verwendungsgruppen E2a, E2b und E2c sowie W2
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über das Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutivdienst der Justiz für die Verwendungsgruppen E2a, E2b und E2c sowie W2
Kundmachung BGBl. II Nr. 248/2006× zu Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutvidienst×

Änderungen durch diese Kundmachung

Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutvidienst neu
§ 5neu

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