BGBl. II Nr. 252/2006
Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 17geändertText, lit a, lit b
Bewertung des Streitgegenstandes mangels anderer Grundlagen
a) bei bezirksgerichtlichen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein Betrag von 1 060 167 Euro;
b) bei den zur Zuständigkeit der Gerichtshöfe gehörigen Streitigkeiten ein Betrag von 5 300 835 Euro.