BGBl. II Nr. 288/2006
Melde-VO Seilb 2006
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Umfang und die Form der Meldungen von Unfällen und Störungen, die bei Seilbahnunternehmen auftreten, an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (Melde-VO Seilb 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
Melde-VO Seilb 2006
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§ 1neu
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