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BGBl. II Nr. 316/2006

kundgemacht 23.08.2006
Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
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Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte aufgehoben