BGBl. II Nr. 316/2006
Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der repräsentativen Erträge 2006 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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