BGBl. II Nr. 34/2006
Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Gerasdorf bei Wien, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Gerasdorf bei Wien, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf
Änderungen durch diese Kundmachung
Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf
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§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.