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BGBl. II Nr. 368/2006

kundgemacht 29.09.2006
Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Schleife Selzthal im Zuge der Hochleistungsstrecke Bischofshofen – Selzthal
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Schleife Selzthal im Zuge der Hochleistungsstrecke Bischofshofen – Selzthal
Kundmachung BGBl. II Nr. 368/2006× zu Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Schleife Selzthal im Zuge der Hochleistungsstrecke Bischofshofen – Selzthal

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Schleife Selzthal im Zuge der Hochleistungsstrecke Bischofshofen – Selzthal neu