BGBl. II Nr. 385/2006
Vornahme allgemeiner Maßnahmen der Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vornahme allgemeiner Maßnahmen der Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Änderungen durch diese Kundmachung
Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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